Ihre Steuern.Klar geregelt.

Jung Steuerberatung führt die Steuerkanzlei Richard Gulielmo in Holzkirchen fort. Sie erreichen uns in der Kanzlei, am Telefon oder digital, ganz wie es Ihnen lieber ist.

Wilhelm-Liebhaber-Str. 21, 83607 Holzkirchen

Aus der Steuerkanzlei Richard Gulielmo wird Jung Steuerberatung.

Zum 1. April 2026 hat Steuerberater Nils Jung die Kanzlei übernommen. Für Sie als Mandantin oder Mandant bleibt das Wesentliche, wie es ist.

Ihre Unterlagen

Akten, Daten und laufende Vorgänge sind vollständig übernommen. Sie müssen nichts neu einreichen.

Ihre Ansprechpartner

Das Kanzleiteam bleibt. Sie erreichen die Menschen, mit denen Sie bisher zusammengearbeitet haben.

Adresse und Telefon

Wilhelm-Liebhaber-Str. 21 in Holzkirchen, Telefon 08024 6906. Beides gilt unverändert.

Was wir für Sie übernehmen

Für Privatpersonen, Selbstständige und Unternehmen in Holzkirchen und im Oberland. Von der einzelnen Erklärung bis zur laufenden Betreuung.

  • Steuererklärungen

    Einkommen-, Körperschaft-, Gewerbe- und Umsatzsteuer. Vollständig, fristgerecht und mit Blick auf das, was Ihnen zusteht.

  • Finanzbuchhaltung

    Laufende Buchführung mit regelmäßigen Auswertungen. Ihre Belege kommen auf dem Weg zu uns, der Ihnen am besten passt.

  • Lohn und Gehalt

    Abrechnungen, Meldungen und Bescheinigungen für Ihre Beschäftigten. Pünktlich und diskret.

  • Jahresabschluss

    Bilanz oder Einnahmenüberschussrechnung für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften.

  • Rente und Ruhestand

    Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre, Fragen zur Rentenbesteuerung und zum Hinzuverdienst.

  • Erbschaft und Schenkung

    Vermögen rechtzeitig und steuerlich durchdacht übertragen, im Privat- wie im Betriebsvermögen.

  • Steuerliche Gestaltung

    Rechtsformwahl, Immobilien, Nachfolge im Betrieb. Wir rechnen die Varianten durch, bevor Sie entscheiden.

So digital, wie Sie es möchten

Viele Wege in die Kanzlei lassen sich sparen. Sie entscheiden bei jedem Schritt, ob Sie ihn wie gewohnt oder digital erledigen. Niemand muss umstellen.

Zusammenarbeit wie gewohnt oder digital
SchrittWie gewohntDigital
BelegeOrdner oder Umschlag in der Kanzlei abgeben oder per Post schickenMit dem Handy fotografieren oder scannen und sicher hochladen
BesprechungTermin bei uns in HolzkirchenTelefon oder Videogespräch
AuswertungenAusdruck per PostOnline abrufbar, sobald sie fertig sind
FreigabeUnterschrift auf PapierDigitale Freigabe der Erklärung

Wir richten den digitalen Zugang mit Ihnen ein

Sie brauchen dafür keine Vorkenntnisse. Wir zeigen Ihnen jeden Schritt, in der Kanzlei oder am Telefon, und bleiben Ihr Ansprechpartner, wenn etwas hakt.

  1. Zugang anlegen

    Wir legen Ihren geschützten Zugang über DATEV an und gehen die Anmeldung gemeinsam mit Ihnen durch.

  2. Belege einreichen

    Rechnungen und Belege fotografieren oder scannen Sie und laden sie hoch, statt den Ordner vorbeizubringen.

  3. Auswertungen ansehen

    Auswertungen und Unterlagen stehen online für Sie bereit, sobald sie fertig sind.

  4. Erklärung freigeben

    Ihre Steuererklärung prüfen Sie in Ruhe zu Hause und geben sie digital frei.

Sie bleiben lieber beim Papier? Dann ändert sich für Sie nichts.

Aktuelles

Was sich ändert und was es für Sie bedeutet.

Für alle Steuerzahler

Der Steuerbescheid kommt ab 2027 digital

Ab dem 1. Januar 2027 stellt das Finanzamt Steuerbescheide in der Regel elektronisch zum Abruf bereit, wenn die Erklärung elektronisch eingereicht wurde. Einen Bescheid auf Papier gibt es dann nur noch auf Antrag.

Mehr dazu

Ein elektronisch bereitgestellter Bescheid gilt am vierten Tag nach der Bereitstellung als bekannt gegeben (§ 122a AO). Ab dann läuft die einmonatige Einspruchsfrist, auch wenn der Bescheid noch nicht abgerufen wurde. Die Benachrichtigung per E-Mail dient nur der Information.

Liegt dem Finanzamt eine elektronische Empfangsvollmacht Ihres Steuerberaters vor, wird der Bescheid dort bereitgestellt. Wer kein ELSTER-Konto hat, erhält seine Bescheide weiterhin per Post.

Für Sie: Wer weiter Post vom Finanzamt möchte, kann das in „Mein ELSTER“ beantragen. Der Antrag wirkt nur für künftige Bescheide. Sprechen Sie uns an, wenn Sie unsicher sind, welcher Weg für Sie gilt.

Für Rentnerinnen und Rentner

Aktivrente: bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei

Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und als Arbeitnehmer weiterarbeitet, erhält seit dem 1. Januar 2026 bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei (§ 3 Nr. 21 EStG).

Mehr dazu

Voraussetzung ist ein Arbeitsverhältnis, für das der Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Selbstständige, Beamte und Minijobs sind nicht begünstigt. Die Sozialversicherungsbeiträge bleiben unverändert.

Der Arbeitgeber berücksichtigt den Freibetrag bei der Lohnabrechnung. Bei mehreren Arbeitsverhältnissen gilt er nur einmal.

Für Sie: Ob sich Weiterarbeiten für Sie rechnet, hängt auch von Ihrer Rente und Ihren übrigen Einkünften ab. Das rechnen wir gern mit Ihnen durch.

Für Unternehmen

E-Rechnung: ab 2027 Pflicht für größere Betriebe

Seit 2025 müssen alle Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz ihre Rechnungen an andere inländische Unternehmen auch als E-Rechnung ausstellen.

Mehr dazu

Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle Unternehmen (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG). Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz, zum Beispiel im Format XRechnung oder ZUGFeRD. Ein einfaches PDF genügt nicht.

Ausgenommen bleiben unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro, Fahrausweise, Rechnungen an Privatkunden und Rechnungen von Kleinunternehmern.

Für Sie: Prüfen Sie rechtzeitig, ob Ihr Rechnungsprogramm E-Rechnungen erzeugen kann. Wir sagen Ihnen, ab wann die Pflicht für Ihren Betrieb gilt.

Für Arbeitgeber

Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen 2027

Zum 1. Januar 2027 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 auf 14,60 Euro je Stunde. Die Minijob-Grenze steigt damit von 603 auf 633 Euro im Monat.

Mehr dazu

Der Übergangsbereich (Midijob) reicht ab 2027 von 633,01 bis 2.000 Euro. Die Minijob-Grenze ist an den Mindestlohn gekoppelt (§ 8 Abs. 1a SGB IV).

Für Sie: Prüfen Sie Arbeitsverträge mit fest vereinbarten Stunden. Bei gleicher Stundenzahl kann der höhere Stundenlohn dazu führen, dass ein Minijob die Grenze überschreitet. Wir rechnen Ihre Verträge für die Lohnabrechnung durch.

Für alle Steuerzahler

Steuererklärung 2025: Frist bis 1. März 2027

Erstellt ein Steuerberater Ihre Erklärung für 2025, endet die Abgabefrist am 1. März 2027 (§ 149 Abs. 3 AO). Für die Erklärung 2026 ist es der 29. Februar 2028.

Mehr dazu

Wer zur Abgabe verpflichtet ist und seine Erklärung selbst einreicht, hat weniger Zeit: Für 2026 endet die Frist am 2. August 2027. Bei verspäteter Abgabe setzt das Finanzamt in vielen Fällen einen Verspätungszuschlag fest (§ 152 AO).

Für Sie: Je früher Ihre Unterlagen bei uns sind, desto eher erhalten Sie Ihren Bescheid. Welche Unterlagen wir brauchen, steht in der Checkliste unter Downloads.

Ausblick, noch nicht beschlossen

Geplante Einkommensteuerreform 2027

Die Bundesregierung will die Einkommensteuer ab 2027 senken und das an anderer Stelle gegenfinanzieren. Der Gesetzentwurf liegt dem Bundestag vor; beschlossen ist noch nichts.

Mehr dazu

Der Entwurf sieht für 2027 unter anderem vor: Grundfreibetrag 12.564 statt 12.348 Euro, Kindergeld 267 statt 259 Euro im Monat, Arbeitnehmer-Pauschbetrag 1.430 statt 1.230 Euro.

Zur Gegenfinanzierung soll die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen von 20 auf 15 Prozent sinken (höchstens 900 statt 1.200 Euro im Jahr) und die Pauschsteuer für Minijobs von 2 auf 5 Prozent steigen. Der Spitzensatz von 45 Prozent soll früher greifen, darüber ist ein Satz von 47 Prozent geplant.

Für Sie: Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern. Wir berichten hier, sobald das Gesetz beschlossen ist.

Stand: 7. Oktober 2026. Die Beiträge geben einen Überblick und ersetzen keine Beratung im Einzelfall.

Downloads

Checklisten und Formulare zum Ausdrucken und Ausfüllen.

Ausgefüllte Formulare geben Sie bitte in der Kanzlei ab, schicken sie per Post oder laden sie über Ihren digitalen Zugang hoch. Bitte nicht per unverschlüsselter E-Mail.

Checklisten

  • Einkommensteuererklärung 2025

    Alle Unterlagen, die wir für Ihre Erklärung brauchen.

    PDF öffnenPDF, 2 Seiten
  • Vermietung und Verpachtung

    Einnahmen, Ausgaben und Verträge je vermietetem Objekt.

    PDF öffnenPDF, 1 Seite
  • Jahresabschluss 2025

    Für Unternehmen: Unterlagen zum Jahresende.

    PDF öffnenPDF, 1 Seite

Formulare

  • Stammblatt für neue Mandanten

    Ihre Angaben für das erste Gespräch.

    PDF öffnenPDF, 2 Seiten
  • Personalfragebogen

    Für Arbeitgeber: Angaben zu neuen Beschäftigten für die Lohnabrechnung.

    PDF öffnenPDF, 2 Seiten
  • Bewirtungsbeleg

    Vorlage mit allen Angaben, die das Finanzamt verlangt.

    PDF öffnenPDF, 1 Seite

Termine

  • Steuertermine 2027

    Alle Fälligkeiten mit Schonfristen auf einer Seite.

    PDF öffnenPDF, 1 Seite
  • Steuertermine 2027 für Ihren Kalender

    Kalenderdatei für Outlook, Apple Kalender und Google Kalender.

Nils Jung, Ihr Steuerberater

Berufsbezeichnung
Steuerberater
Zuständige Kammer
Steuerberaterkammer München
Kanzleiinhaber seit
1. April 2026

Seit dem 1. April 2026 führe ich die Kanzlei, die Richard Gulielmo in Holzkirchen aufgebaut hat. Damit habe ich nicht nur Mandate übernommen, sondern die Verantwortung für ein Vertrauen, das über viele Jahre gewachsen ist.

Ich möchte, dass Sie nach jedem Gespräch wissen, woran Sie sind. Deshalb erkläre ich Steuern so, dass Sie Entscheidungen treffen können: mit einer klaren Aussage, einer Zahl und dem nächsten Schritt.

Woher das Rad kommt

Ich bin in Osnabrück geboren. Das Rad in unserem Logo ist das Osnabrücker Rad aus dem Wappen meiner Heimatstadt. Dass man darin auch ein Steuerrad sehen kann, ist kein Zufall.

Wie wir arbeiten

Sie haben eine feste Ansprechperson, die Ihre Situation kennt. Wir behalten Ihre Fristen im Blick und melden uns, bevor etwas drängt. Technik setzen wir dort ein, wo sie Ihnen Wege und Wartezeit spart.

Das Team

An meiner Seite arbeitet das Team, das viele von Ihnen seit Jahren kennen.

Wir suchen Verstärkung

Steuerfachangestellte oder Bilanzbuchhalter (m/w/d) für unser Team in Holzkirchen. Schreiben Sie uns, gern zunächst formlos.

Bewerbung senden

Was es kostet

Über das Honorar sprechen wir vorab, nicht erst mit der Rechnung.

  • Gesetzliche Grundlage

    Wir rechnen nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab. Die Höhe richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Aufgabe und nach dem Gegenstandswert, etwa Umsatz, Einkünften oder Bilanzsumme.

  • Kostenrahmen vorab

    Bevor wir beginnen, nennen wir Ihnen einen Rahmen. So wissen Sie, womit Sie rechnen können.

  • Pauschalen für Laufendes

    Für Buchhaltung und Lohnabrechnung können wir eine feste monatliche Vergütung vereinbaren.

  • Erstes Kennenlernen

    Das erste Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich.

Häufige Fragen

Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an oder schreiben Sie uns.

Ich war Mandant bei Herrn Gulielmo. Muss ich etwas unternehmen?

Nein. Ihre Unterlagen und laufenden Vorgänge sind übernommen, Ihre Ansprechpartner in der Kanzlei bleiben. Wenn wir von Ihnen etwas benötigen, etwa eine aktualisierte Vollmacht, melden wir uns bei Ihnen.

Muss ich auf digitale Abläufe umstellen?

Nein. Sie können Ihre Unterlagen weiter auf Papier abgeben und Besprechungen in der Kanzlei führen. Digitale Wege sind ein Angebot, das Sie ganz, teilweise oder gar nicht nutzen.

Ich möchte es digital versuchen. Wie fange ich an?

Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir legen Ihren Zugang an und zeigen Ihnen in der Kanzlei oder am Telefon, wie Sie Belege hochladen und Unterlagen abrufen. Sie können jederzeit zum Papier zurückkehren.

Wie läuft der Wechsel vom bisherigen Steuerberater ab?

Sie kündigen das bisherige Mandat; das ist in der Regel jederzeit möglich. Mit Ihrer Zustimmung fordern wir Unterlagen und Buchhaltungsdaten beim bisherigen Berater an. Im ersten Gespräch klären wir, ob ein sofortiger Wechsel oder ein Wechsel nach dem laufenden Jahresabschluss sinnvoller ist.

Was kostet die Steuerberatung?

Grundlage ist die Steuerberatervergütungsverordnung. Die Höhe hängt von Umfang, Schwierigkeit und Gegenstandswert ab. Vor Beginn nennen wir Ihnen einen Rahmen; das erste Kennenlernen ist kostenfrei.

Wie sicher sind meine Daten?

Der digitale Austausch läuft über die Systeme der DATEV eG, der Genossenschaft des steuerberatenden Berufsstands, mit Rechenzentrum in Deutschland. Alle Angaben unterliegen der beruflichen Verschwiegenheit nach § 57 StBerG.

Wie schnell erhalte ich eine Antwort?

In der Regel am nächsten Werktag. Wenn eine Frist läuft, rufen Sie bitte direkt an: 08024 6906.

Sprechen wir miteinander

Ob Sie schon lange Mandant der Kanzlei sind oder zum ersten Mal einen Steuerberater suchen: Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir melden uns in der Regel am nächsten Werktag.

Telefon
08024 6906
Kanzlei
Wilhelm-Liebhaber-Str. 21, 83607 Holzkirchen
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Nachricht an die Kanzlei

Das Formular bereitet eine E-Mail in Ihrem eigenen E-Mail-Programm vor. Über diese Website werden keine Daten übertragen.

Bitte senden Sie vertrauliche Unterlagen nicht per unverschlüsselter E-Mail. Datenschutzhinweise